05
Januar
Die rechtliche Betreuung und ihre Tücken
Halbwissen kann verhängnisvoller sein als Nicht-Wissen
Für die rechtliche Betreuung ist auf alle Fälle mein Ehe- oder Lebenspartner für mich zuständig. So ist die allgemeine Denkweise, basierend auf gesundem Menschenverstand und Halbwissen. Deshalb haben rund 90 Prozent der Menschen keine Vollmachten ausgestellt. Es stimmt aber nicht! Denn ohne konkrete Vorsorgevollmacht sind sie fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden. Drei Irrtümer sind vor allem mit Schuld an diesem Versorgungsdesaster.
Irrtum 1 – Das betrifft nur Ältere
Jeder ab 18 Jahren kann in