Rechtsstreit und Chancengleichheit
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Rechtsstreit – Wie und wo hilft die Versicherung?

Oft werde ich nach einer Rechtsschutzversicherung gefragt, meist ist bei dieser Frage jedoch das Kind schon in den berühmten Brunnen gefallen. Eine Rechtsschutzversicherung kann natürlich nur leisten wenn die Versicherung bei Eintritt des Streites schon bestand und eine eventuelle Wartezeit erfüllt ist.

Die Geschichte vom Maschendrahtzaun und vom Knallerbsenstrauch

Sie erinnern sich alle bestimmt noch an die Kuriosität des Falles um Frau Zindler. Immerhin schaffte es die Dame von ihrem Auftritt bei Barbara Salesch über TV Total bis in die deutschen Musik-Charts. Aber es gibt in diesem Fall eben auch die Seite von Herrn Trommer. Und die könnte sich so gar nicht witzig gestalten, wenn nicht Chancengleichheit bestünde.

Laut Wikipedia bedeutet Rechtsschutz das Recht jeden Bürgers vor unabhängig Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. In diesem Fall galt das Gott sei Dank auch für Herrn Trommer.

Der Rechtsstreit kann jeden treffen

Bei Beratungsgesprächen erhalte ich oft die Aussage, eine Rechtsschutzversicherung brauche ich nicht, ich streite mich nicht. Aber wer sagt, dass sich nicht ihr Nachbar mit Ihnen um den berühmten Maschendrahtzaun streiten will. Eine Rechtsschutzversicherung kann keine Garantie geben einen Rechtsstreit zu gewinnen, sie nimmt ihnen jedoch den Kostendruck.

Ich gebe Ihnen ein weiteres Beispiel:

Beim Ausparken angefahren

Ein Bekannter verursachte einen KFZ-Schaden beim Ausparken. Er bemerkte dies aber nicht. Am Ende wurde daraus ein Rechtsstreit in Form einer Anzeige wegen Fahrerflucht mit Strafverfahren. In dem mir bekannten Fall wurde das Verfahren letzten Endes eingestellt, da durch den Anwalt – den die Rechtsschutzversicherung stellte – ein Gutachten angefordert und schließlich auch erstellt wurde. Aus diesem Gutachten ging hervor, dass der Schaden tatsächlich unbemerkt blieb. Der Rechtsstreit konnte erfolgreich gewonnen. In einem anderen Fall verlangte die Versicherung die Schadenzahlung zurück, da es tatsächlich Fahrerflucht war. In solch einem Fall zahlt natürlich auch die Rechtsschutzversicherung nicht.

Mein Tipp zum Selbstcheck

Mittlerweile kann man sich über viele Belange sehr gut und umfassend im Internet informieren. Wie in vielen anderen Bereichen bereits etabliert und bekannt gibt es sogenannte Online-Rechner. Den Netto-Gehaltsrechner oder Rentenrechner kennen viele bereits. Aber selbiges gibt es eben auch für den Rechtsstreit. Ich empfehle Ihnen diesen Prozesskostenrechner.

Sollten Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie mir, rufen Sie mich an oder nutzen Sie die sozialen Netzwerke zur Kommunikation.

Ihr Andreas Werkling

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