Was bringt eine Unternehmervollmacht
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Unternehmervollmacht oder Vorsorgevollmacht

Lesen Sie in meinem Nachtrag zum Artikel „Ohne Unternehmervollmacht droht die Insolvenz“ der Ausgabe 2/2017 des Magazins „Der Mittelstand“, warum es sinnvoll sein kann, eine Vorsorgevollmacht mit einer Unternehmervollmacht zu ergänzen oder bestimmte Handlungsanweisungen auszuformulieren.

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, die am besten einer Person des Vertrauens gegeben wird. Denn mit der Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte das Recht zur Führung des Unternehmens, falls Sie  nicht mehr in der Lage sind ihr Unternehmen zu führen. Soweit kommt es allerdings nur, wenn Sie keinen eigenen Willen mehr entwickeln oder diesen verständlich artikulieren können. Ohne Vollmacht wird einfach vom Gericht ein Betreuer festgelegt, der dann ihr Unternehmen führt. In sofern empfiehlt es sich durchaus, eine Vorsorgevollmacht auszustellen.

Die Unternehmervollmacht

Die Unternehmervollmacht ist eine ergänzende Vollmacht für den unternehmerischen Bereich. Im Rahmen der Unternehmervollmacht ist es möglich, bestimmte Handlungsansweisungen zu erteilen.

Warum ist eine derartige Ergänzung sinnvoll?

In vielen Fällen ist es doch so, dass es zwar eine echte Person des Vertrauens gibt. Diese Personen handeln auch stets im Sinne und nach den ethischen Vorstellungen des Unternehmers. Allerdings vermissen sie nicht allzu selten in diversen Bereichen die erforderlichen unternehmerischen Kenntnisse. Und genau in solchen Fällen kommt die Unternehmervollmacht ins Spiel. Denn mit ihr können Sie zusätzlich (eine) bestimmte Person(en) aus dem Unternehmen sowie genaue Handlungsweisen festlegen, um verschieden Unternehmensabläufe sicherzustellen oder Qualitätsstandards zu erhalten.

Unternehmervollmacht - wem vertrauen Sie?

Untersützung für den Generalbevollmächtigten

Mit Hilfe der Unternehmervollmacht können Sie sozusagen einen zusätzlichen Betreuer festlegen, der die von Ihnen per Vorsorgevollmacht bestimmte Person im Tagesgeschäft unterstützt. Auf diese Weise haben sie sowohl den ethischen und wunschgemäßen Umgang mit ihrem Unternehmen geregelt als auch die ablauforganisatorische Absicherung des Tagesgeschäftes.

Inhalte einer Unternehmervollmacht

In einer Unternehmervollmacht sollten Sie folgende Punkte regeln (Auszug aus dem Beitrag „Unternehmervollmacht – So sorgen Sie als Unternehmer für den Notfall vor„):

Finanzielles

Regeln Sie, wer über Ihre Konten verfügen und auch die dazugehörigen Passwörter (Online-Banking) nutzen darf. Ist ihre Firma im Handelsregister eingetragen, können Sie der bevollmächtigten Person Prokura übertragen, im Zuge derer die Person all die Geschäfte vornehmen darf, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Sinnvollerweise erteilen Sie auch gleich eine Bankvollmacht.

Kommunikation

Regeln Sie, wer eingehende E-Mails und wer die Post beantworten darf. Auch hier kommen Passwörter für die Nutzung der PCs ins Spiel.

Geschäftsbeziehungen

Die bevollmächtigte Person sollte die aktuellen Lieferanten kennen, zu denen Ihr Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält, um die Geschäfte mit ihnen weiterführen zu können. Gleiches gilt für aktuelle Aufträge, laufende Ausschreibungen und Projekte.

Weiterführende Informationen

Zum Thema Unternehmervollmacht bzw. Vollmachten und deren Bedeutung allgemein finden Sie auch weiterführende Informationen in meinem JuraDirekt Portal.

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