Versicherung und Geldanlage
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Geldanlage als sinnvolle Altersvorsorge

Der Staat zieht sich immer mehr aus der Altersversorgung der Bürger zurück, im Gegenzug fördert er immer mehr die private Vorsorge. In den meisten Fällen zielt diese Förderung auf die Altersversorgung im Rentenalter ab. Gerade für junge Menschen ein Zeitraum in weiter Zukunft.

Vermögenswirksame Leistungen

20% Zulage vom Staat für ihre Geldanlage

Ich möchte mich in diesem Artikel mit einer Sparform befassen bei der man mit kleinen Beträgen ein kleines Vermögen ansparen kann, über das man schon nach 7 Jahren frei verfügen kann. Diese Sparform wird unter bestimmten Voraussetzungen, auf die ich später eingehen möchte, mit 20% jährlich vom Staat gefördert.

Bekommt man von einem Spar- oder Bankberater ein Angebot für eine Geldanlage die jährlich 20% erwirtschaftet, kommen natürlich Zweifel über die Seriösität der Anlage auf. In diesem Fall ist es anders, diese 20% erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat.

Die Anlageform um die es hier geht, ist die Einzahlung von Vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds Sparplan.

Ein kleiner Wermutstropfen hat die Anlage doch, es werden nur bis zu 400,- € pro Jahr staatlich gefördert (sogenannte Arbeitnehmersparzulage), das heißt, Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80€ pro Jahr.

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf die Einkommensgrenze für ledige Arbeitnehmer 20.000,- € zu versteuernden Einkommen nicht überstiegen, für Ehepaare gilt die doppelte Einkommensgrenze von 40.000,- € zu versteuernden Einkommen.

Wer diese Grenze überschreitet darf natürlich vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber annehmen und in einen VL-Sparplan ansparen, eine Arbeitnehmersparzulage erhält er aber nicht.
Eine weitere Voraussetzung ist das die Leistung zwingend vom Arbeitgeber überwiesen werden muss. Die Zulagen sind jährlich beim Finanzamt mit der Steuererklärung zu beantragen. Die Förderung erfolgt auf Antrag der Arbeitnehmersparzulage, sofern die zu versteuernden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Schon nach 7 Jahren verfügbar

Geldanlage VL Sparen
Vermögenswirksame Leistungen Quelle: Ebase

Schon nach 7 Jahren kann man frei über das Guthaben verfügen. Hierzu sind zwei Fristen zu beachten. Die erste ist die Einzahlfrist von 6 Jahren, in der der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in ihr VLG-Depot einzahlt.die Einzahlfrist beginnt mit dem Monat der ersten Einzahlung.
Die zweite Frist die zu beachten ist ist die Sperrfrist oder auch Ruhephasen. Dies ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem Ihre Anteile im Wertpapiersparvertrag für vermögenswirksame Leistungen festgelegt sind. Diese Frist beginnt rückwirkend zu 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung und endet am 1. Januar des Kalenderjahres, das auf das Ende der Einzahlfrist folgt. In der Ruhephase kann schon ein neuer Sparvertrag bespart werden.
Von Beginn der Einzahlfrist bis zum Ablauf des Ruhejahres bzw. der Sperrfrist vergehen somit 7 Jahre.

Nach Ablauf der Speerfrist können Sie jederzeit frei über Ihre Anteile verfügen.

Die Sparform ist nicht nur für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen geeignet, aber gerade für diese Personen eine gute Sparform um mit geringen Aufwand Rücklagen zu bilden.

Auch wenn der Arbeitgeber keine Vermögenswirksame Leistung anbietet, müssen Sie auf diese Sparform nicht verzichten. Beauftragen Sie ihren Arbeitgeber die von Ihnen gewünschte Summe auf einen VL-Sparvertrag einzuzahlen.

Aktien, Fonds und die Unabhängigkeit vom Zins

Investment-Stabilitäts-Portfolio

Bei ISPs (Investment-Stabilität-Portfolio) handelt es sich im Gegensatz zu den ETFs um gemanagte Fondsanlagen. Über 35 Spezialisten analysieren den Kapiatalmarkt und legen ihr Kapital nach ihrer persönlichen Risikovorgabe an. Durch die Streuung erhält die Anlage mehr Sicherheit bei steigender Rendite. Sie müssen den Kapitalmarkt nicht mehr selber beobachten, dies übernehmen unsere Spezialisten für Sie. Auch bei dieser Anlage können Sie mit geringen Beträgen (Einmalbeträge oder monatliches Sparen) bei einer breiten Risikostreuung Vermögen aufbauen.

Video: Geldanlage trotz niedriger Zinsen

ETF Sparpläne

ETFs ermöglichen es Ihnen in einen kompletten Markt zu investieren. Unter ETFs – auf englisch Exchange Trades Funds – versteht man börsengehandelte Investmendfonds, die nicht aktiv von einer Verwaltungsgesellschaft gemanagt werden, sondern passiv die möglichst genaue Abbildung eines Index (z.B. DAX) nachbilden.

Vorteile:

  • günstige Kosten
  • Risikostreuung
  • geringer Zeitaufwand ( keine ständige Kapitalmarktbeaobachtung notwendig)

Immobilienfonds

Wer gerne in Immobilien investieren möchte aber nicht genug Kapital für eine eigene Immobilie hat oder sich nicht mit einer eigene Immobilie beschäftigen möchte, für den besteht die Möglichkeit in offene Immobilienfonds zu investieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass schon mit kleinen Beträgen (z.B. 50 €) in Immobilienfonds invertiert werden kann.

Seit dem 22.Juli 2013 gibt es bei Immobilienfonds besondere gesetzliche Regelungen. Die Anteile unterliegen einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Damit ist diese Anlage nicht für Anleger geeignet die kurzfristig auf ihr Kapital zugreifen müssen.

Ich berate Sie auch gerne zu den diversen Möglichkeiten der Geldanlage persönlich!

Ihr Andreas Werkling

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